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Zahlungsinformationen
Nelly Kreß - Ernährungsmedizinische Beratung

Zahlungsinformationen und Hinweise zur Kostenerstattung

Zahlungsinformationen

Eine Kostenerstattung für angebotene Beratungsleistungen von Nelly Kreß - Ernährungsmedizinische Beratung durch die private oder gesetzliche Krankenkasse ist, in der Regel nicht möglich.

Hinweis zur Kostenerstattung für eine Ernährungsberatung durch die Krankenkasse

Je nach Versicherungsstatus, vereinbarten (Zusatz- oder Vertrags-)Leistungen und Kassenzugehörigkeit werden die Kosten für Maßnahmen, wie zum Beispiel eine Ernährungsberatung, teilweise oder in voller Höhe von Ihrer privaten oder gesetzlichen Krankenkasse erstattet. In der Regel werden die Kosten für meine angebotenen Beratungsleistung nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet, beziehungsweise übernommen (siehe Beratungsaufklärung).

Wieso werden die Kosten für Beratungsleistungen von Nelly Kreß nicht erstattet?

In der Regel werden die Beratungskosten erstattet, wenn Sie stark übergewichtig sind und / oder an einer chronischen Erkrankung leiden. In diesem Fall stellt Ihnen Ihr Arzt / Ihre Ärztin eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung für eine Ernährungsberatung aus oder gibt Ihnen eine Überweisung mit. Darüber hinaus muss die / der Ernährungsberater/in qualifiziert und von Ihrer Krankenkasse anerkannt sein. Ich übe meine freiberufliche Tätigkeit als Ernährungsberaterin auf der Grundlage meiner Fortbildung zur Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung mit dem Schwerpunkt Ernährungsmedizin aus. Meine Qualifikation entspricht nicht den klassischen Kriterien — u. a. Studium der Ernährungswissenschaften / Ökotrophologie oder Ausbildung zur / zum Diätassistent/in — die Voraussetzung für eine Kostenerstattung einer Ernährungsberatung bei den meisten Krankenkassen sind. Ich bin auch keine Ärztin oder Heilpraktikerin und übe keine Heilkunde aus. Daher werden die Kosten in der Regel nicht von den gesetzlichen oder privaten Krankenkassen übernommen.

Grundsätzlich müssen Maßnahmen und Leistungen im Rahmen der Prävention und Gesundheitsförderung, wie zum Beispiel meine angebotenen Beratungsleistungen, die trotzdem sinnvoll und wirksam sein können, aber nicht den im „GKV-Leitfaden Prävention“ dargestellten Handlungsfeldern entsprechen, die gesetzlichen Vorgaben überschreiten sowie u.a. nicht medizinisch notwendig und zweckmäßig sind, privat finanziert werden. 

Aus den Erfahrungen der letzten Jahre kann ich sagen, dass die Kosten für meine angebotenen Beratungsleistungen in der Regel nicht erstattet wurden. 

Bei den von mir entwickelten Beratungskonzepten handelt es sich um präventive Maßnahmen zur Verbesserung Ihrer Gesundheit und Ihres Essverhaltens. Meine Beratungsinhalte werden individuell auf Ihre Bedürfnisse und Ziele, Ihre Vorlieben und Abneigungen, Ihren Gesundheitszustand und Ihre Beschwerden sowie Ihren Alltag und Ihre Lebensweise angepasst. Es ist mir wichtig Sie ganzheitlich und umfassend zu beraten. Ich bin der Ansicht, dass durch einen ganzheitlichen Beratungsansatz die bestmögliche Beratung geleistet und somit optimale und langfristige Beratungserfolge erzielt werden können. Wenn Sie, unabhängig von einer Kostenerstattung, eine persönliche Gesundheits- und Ernährungsberatung in Anspruch nehmen möchten, jedoch bezüglich der Kostenhöhe (insbesondere was die angebotenen Nährstoffkonzepte betrifft) eine Ratenzahlung bevorzugen würden, so biete ich die Möglichkeit über einen externen Finanzdienstleister, der sich auf die Finanzierung von gesundheitlichen sowie medizinischen Behandlungskosten spezialisiert hat, einen Finanzierungsantrag zu stellen. Ausführliche Informationen dazu finden Sie im nachfolgenden Textabschnitt. 



Wie erfahren Sie, ob sich Ihre Krankenkasse an den Kosten für Beratungsleistungen von Nelly Kreß beteiligt?
Um zu erfahren, ob sich Ihre Krankenkasse an den Kosten für meine angebotenen Beratungsleistungen beteiligt, müssen Sie sich direkt bei Ihrer Krankenkasse erkundigen. 

Meiner Erfahrung nach reicht eine mündliche oder allgemeine schriftliche Information nicht aus, um im Nachhinein die von Ihnen ausgelegten Kosten erstattet zu bekommen. Ich empfehle Ihnen, dass Sie Ihre Krankenkasse darum bitten, sofern eine Kostenerstattung grundsätzlich gegeben ist, Ihnen schriftlich zu bestätigen, dass die Kosten für angebotene Beratungsleistungen von „Nelly Kreß - Ernährungsmedizinische Beratung“ von Ihrer Krankenkasse - teilweise oder in voller Höhe - erstattet werden. 

Für die Zahlung von Beratungsleistungen von Nelly Kreß - Ernährungsmedizinische Beratung stehen Ihnen nachfolgende Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung:


Rechnung

Bei der Zahlungsart per „Rechnung“ erhalten Sie die Rechnung per E-Mail im PDF-Format, alternativ per Post zugeschickt. Die Rechnung enthält alle Angaben für die zu tätigende Überweisung. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von fünf Kalendertagen nach Zugang der Rechnung zu begleichen. Die Zahlung der Rechnung ist ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Nach Ablauf der Zahlungsfrist, die kalendermäßig bestimmt ist, kommen Sie auch ohne Mahnung in Verzug. Eventuelle Überweisungskosten oder Bankgebühren sind von Ihnen zu tragen. Ein Zurückbehaltungsrecht, welches nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, wird ausgeschlossen. Die Aufrechnung mit Forderungen ist ausgeschlossen, es sei denn diese sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Bei Zahlung des Rechnungsbetrages in ausländischer Währung haben Sie den Differenzbetrag der Wertminderung für die gebuchte Beratungsleistung von Nelly Kreß - Ernährungsmedizinische Beratung auszugleichen.


Vorkasse

Bei der Zahlungsart per „Vorkasse“ ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 5 Kalendertagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung an die in der Auftragsbestätigungsmail angegebene Kontoverbindung unter Angabe der Auftragsnummer als Verwendungszweck zu überweisen.


Lastschrift

Bei der Zahlungsart per „Lastschrift“ ist es erforderlich, dass Sie vorab das SEPA-Lastschrift-Formular² ausgefüllt haben. Sie weisen ihr Kreditinstitut an, die Lastschrift einzulösen, die von Ihrem Konto eingezogen wird. Die Abbuchung des Rechnungsbetrages erfolgt über die GoCardless Ltd. Auf Ihrem Kontoauszug erscheint die Gläubiger-Identifikationsnummer sowie der Firmenname von GoCardless.  Es gelten die „GoCardless-Nutzungsbedingungen“ der GoCardless Ltd. Die Nutzungsbedingungen, die für die vertragliche Beziehung zu GoCardless Ltd. gelten, sind unter https://gocardless.com/de-de/rechtliches/agb/ abrufbar. Der Rechnungsbetrag wird frühestens 5 Tage nach dem Rechnungsdatum von Ihrem Bankkonto abgebucht. Sie können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen, sofern es sich um eine unberechtigte Abbuchung handelt. Bei von Ihnen verschuldeten Rücklastschriften wird Ihnen eine Rücklastschriftgebühr in Höhe von 7,00 Euro in Rechnung gestellt. Es bleibt Ihnen der Nachweis eines geringeren oder gar keines Schadens bei Nelly Kreß - Ernährungsmedizinische Beratung vorbehalten. Nach einem fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug erfolgt ein erneuter Abbuchungsversuch innerhalb weniger Tage. Insgesamt erfolgen bis zu drei Abbuchungsversuche innerhalb von 4 Wochen, um den offenen Betrag nachträglich einzuziehen.

²Ausführliche Informationen zum Lastschriftverfahren erhalten Sie im Klientenservice-Formular.


Kreditkarte

Bei der Zahlungsart per„ Kreditkarte“ wird darauf hingewiesen, dass die „Stripe-Nutzungsbedingungen“ der Stripe Payments Europe, Ltd gelten. Die Nutzungsbedingungen, die für die vertragliche Beziehung zu Stripe Payments Europe, Ltd gelten, sind unter https://stripe.com/de/legal abrufbar. Bei Buchungsabschluss kann es vorkommen, dass der Karteninhaber, je nach festgelegtem Verfahren seiner Bank, im Rahmen der europäischen Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 (Payment Services Directive2) dazu aufgefordert wird seine Transaktion, mittels einer zusätzlichen Freigabe (2-Faktor-Authentifizerung / starke Kundenauthentifizierung), zu bestätigen. Ob eine Transaktion eine starke Kundenauthentifizierung erfordert hängt davon ab, ob der Zahlungsdienstleister eine Ausnahmeregelung während der Zahlungsabwicklung von der Bank des Karteninhabers anfordert. Genehmigt die Bank des Karteninhabers die Anfrage, so erfolgt die Transaktion ohne zusätzliche Freigabe. Transaktionen, die eine starke Kundenauthentifizierung erfordern und nicht vom Karteninhaber, im Rahmen der Buchung, bestätigt werden, werden seitens der Bank des Karteninhabers abgelehnt. Die Zahlung mittels Kreditkarte kann in diesem Fall nicht zur verbindlichen Buchung genutzt werden.


Geschenkgutscheinkarte / Buchungscoupon

Bei dem Vorhandensein eines Guthabens einer Gutscheinkarte oder eines Buchungscoupon können Sie, im Rahmen des Buchungsprozesses, den erhaltenen Code, der den Wert der Gutscheinkarte, beziehungsweise des Buchungscoupons widerspiegelt, in das vorgegebene Feld eintragen. Sollte der Rechnungsbetrag den Wert des Guthabens der Gutscheinkarte oder des Buchungscoupons übersteigen, können Sie den Restbetrag mit den Ihnen angebotenen Zahlungsmöglichkeiten begleichen. Wenn das Guthaben der Gutscheinkarte oder des Buchungscoupons höher ist als der Rechnungsbetrag, können Sie denselben Code für Ihre nächste Bestellung wieder verwenden.


Ratenzahlung

Mithilfe eines ko­operierenden Finanz­dienstleisters, bietet Nelly Kreß - Ernährungsmedizinische Beratung die Möglichkeit an, die Beratungskosten in monatlichen Raten zu begleichen. Je nach gewünschter Beratungsleistung finden Sie die Option zur Ratenzahlung direkt im Buchungsformular. Wählen Sie die Option „Ratenzahlung“ aus, dann erhalten Sie von Nelly Kreß einen Antrag auf Ratenzahlung per E-Mail zur Stellung einer Finanzierungsanfrage zugeschickt.  Für die Finanzierungsanfrage müssen Sie als Antragsteller folgende Auskünfte abgeben: Kontaktdaten, Wohnanschrift, Informationen zum Beschäftigungsverhältnis und Einkommen, Bankverbindung. Dem ausgefüllten Antrag müssen Sie zudem folgende Unterlagen in Kopie beifügen: EC-Karte, gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung sowie ab einer Finanzierungssumme von EUR 3.000,01 die Kopie des letzten bzw. von EUR 5.000,01 der letzten 3 Lohnnachweise beziehungsweise Einkommenssteuerbescheide (nicht älter als 2 Jahre). Mit Absenden des Antrages stimmen Sie zur Prüfung im Rahmen Ihres Kreditinteresses der Durchführung einer Bonitätsanfrage bei der SCHUFA zu. In einigen Fällen kann es vorkommen, dass Sie sich zusätzlich bei einer Postfiliale mit Ihrem Ausweis legitimieren müssen.  Sie haben im Rahmen der Finanzierungsanfrage die Möglichkeit eine Wunschlaufzeit sowie die Höhe der monatlichen Rate anzugeben. Je nach Absprache mit dem Finanzdienstleister, beträgt die Kreditlaufzeit zwischen 6 bis 60 Monaten. Der effektive Jahreszins beträgt 9,9%. Sie erhalten innerhalb weniger Tage nach Absenden der Kreditanfrage eine Vorabzusage durch den externen Finanzdienstleister, sofern Ihre eingereichten Unterlagen und Angaben mit der Überprüfung übereinstimmen. Nach Erhalt und Rücksendung des von Ihnen unterschriebenen Kreditvertrages erfolgt eine finale Prüfung seitens der Partnerbank.


Hinweis: Da es sich bei dem Antrag um eine Finanzierungsanfrage handelt kann es sein, dass Ihnen die Ratenzahlung nicht genehmigt wird. In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit die Buchung zu widerrufen, wenn Sie die Beratungskosten nicht per Rechnung begleichen möchten.



Zahlungen sowie Rückzahlungen werden grundsätzlich in Euro (EUR) abgerechnet. Rückzahlungen werden grundsätzlich auf die ursprüngliche Zahlungsart erstattet. Für die Durchführung der Zahlung werden folgende Daten vom Käufer abgefragt: Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer. Nelly Kreß behält sich das Recht vor nur bestimmte Zahlungsmöglichkeiten für einzelne Beratungsleistungen sowie Rechnungsbeträge anzubieten und die angebotenen Zahlungsoptionen jederzeit zu überarbeiten. Es besteht ferner kein Anspruch darauf, dass stets sämtliche der hier genannten Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen.